Attraktive und sichere Fahrradabstellanlagen sind ein wesentlicher Faktor für die angenehme und problemlose Fahrradnutzung im Alltag.
Das Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus fördert Investitionen zur Errichtung von überdachten Radabstellanlagen, die außerhalb des öffentlichen Verkehrsraums (Straßengrundstück gemäß Grundstückskataster) errichtet werden. Maximal können Abstellplätze für bis zu 100 Fahrräder gefördert werden.Einreichen können alle Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen sowie Vereine, konfessionelle Einrichtungen und öffentliche Gebietskörperschaften. Einreichungen sind bis 31.12.2018 möglich.
Die Förderhöhe beträgt pro Abstellplatz 200€ bzw. 400€ pro Abstellplatz mit E-Ladestation, sofern für diese den Nachweis „Strom aus erneuerbaren Energieträgern“ erbracht werden kann. Die Förderung ist für alle Antragsteller mit 30% der förderungsfähigen Kosten begrenzt wird in Form eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Investitionskostenzuschusses vergeben.
Alle Informationen dazu finden sich hier: https://www.umweltfoerderung.at/betriebe/sanierung-fahrradparken/navigator/fahrzeuge-2/sanierung-fahrradparken-2.html
"Top-Up": Zusatzförderung durch das Land Vorarlberg:
Die Nachrüstung mit attraktiven Fahrradabstellplätzen wird durch das Land Vorarlberg zusätzlich unterstützt.
Die zusätzliche Förderung aus Landesmitteln beträgt 100 Euro pro Abstellplatz, ist aber mit 30 Prozent der förderungsfähigen Kosten begrenzt.
Die Landesförderung tritt mit 1. Jänner 2018 in Kraft und ist bis zum 31. Dezember 2018 begrenzt.
Alle Informationen dazu finden Sie hier: Förderung zur Nachrüstung mit überdachten Fahrradabstellanlagen in Vorarlberg